Bundes Schüler|innen Vertretung

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BSV . Service . Wissenswertes für SV . UnterstufensprecherIn

VertreterInnen der KlassensprecherInnen (UnterstufensprecherInnen)

Wahl, Rechte & Pflichten, Übersicht, Checkliste

In Haupt- und Sonderschulen sowie den Unterstufen von Allgemeinbildenden Höheren Schulen wählen KlassensprecherInnen der 5. bis 8. Schulstufe ihre Vertretung. Im Schulalltag als „UnterstufensprecherIn“ bekannt, spricht das Gesetz von „VertreterInnen der KlassensprecherInnen“.
(SchUG § 59)

 

Wie wird man UnterstufensprecherIn?

Wählbar für diese Funktion ist jede/r KlassensprecherIn einer Unterstufen-Klasse. Es wählen die KlassensprecherInnen der Unterstufenklassen eine Vertretung aus ihren Reihen. Die Wahl findet geheim, unmittelbar, gleich und persönlich statt.
(SchUG § 59a Abs. 2(1a) + Abs. 3(1a))

Fristgerecht
Auch der/die Unterstufen-SprecherIn soll „möglichst“ innerhalb der ersten fünf Schulwochen gewählt werden – aber natürlich erst nach der Wahl aller KlassensprecherInnen der Unterstufen-Klassen.
(SchUG § 59a Abs. 5)


Grundsätze der Wahl
Bei Wahlen in Österreich wird auf vier Prinzipien Wert gelegt:

  • Geheim: Die Stimmabgabe darf nicht durch Aufzeigen oder Aufstehen erfolgen, sondern mit Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen allein und unbeobachtet ausgefüllt werden können.
  • Unmittelbar: Die/Der KandidatIn des Vertrauens wird direkt gewählt.
  • Gleich: Jede Stimme ist gleich viel wert.
  • Persönlich: Alle wählen selbst. Wer bei der Wahl nicht da ist, gibt keine Stimme ab. Es ist nicht gestattet, sich vertreten zu lassen.

    (SchUG § 59a Abs. 1)

Wie bei anderen demokratischen Wahlen gilt bei der Wahl der UnterstufensprecherInnen: Die Stimmzettel müssen gleich beschaffen sein und das gleiche Format besitzen. Die Wahlmathematik ist einfach: Wer von mehr als der Hälfte der Stimmen an erste Stelle gereiht wurde ist UnterstufensprecherIn. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Stichwahl der beiden Erstgereihten. StellvertreterInnen sind die Zweitgereihten. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
(SchUG § 59a Abs. 7ff)

Ende der Aufgabe
Mit dem Schuljahr endet die Funktion der UnterstufensprecherInnen. Verlässt sie oder er die Schule, wird abgewählt oder tritt zurück, endet die Funktion vorzeitig. Die/Der StellvertreterIn übernimmt die offene Stelle für den Rest des Schuljahres.
(SchUG § 59a Abs. 11)

 

Was können UnterstufenprecherInnen tun?

UnterstufensprecherInnen vertreten die Anliegen aller Unterstufenklassen ihrer Schule. Sie haben das Recht an den Sitzungen des Schulforums oder des Schulgemeinschaftsausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen.
(SchUG § 63a (14) + § 64 (13))

Mitwirken
UnterstufensprecherInnen wirken wie KlassensprecherInnen aktiv am Schulleben mit. Die Letztentscheidung obliegt zwar LehrerInnen, Schulleitung und Schulbehörde, trotzdem haben sie gesetzlich gesicherte Rechte.

UnterstufensprecherInnen müssen angehört werden und müssen freien Zugang zu allen wesentlichen Informationen erhalten. Zwischen KlassensprecherInnen und SchulsprecherInnen angesiedelt, haben sie mehr Rechte als KlassenvertreterInnen und  weniger als SchulsprecherInnen. So dürfen UnterstufensprecherInnen z.B. nicht an Lehrerkonferenzen teilnehmen.
(SchUG § 58 Abs. 1d)

Mitbestimmen
Mitbestimmungsrechte stehen zwar erst ab der 9. Schulstufe laut Gesetz zu, aber gerade deshalb sind UnterstufensprecherInnen so wichtig für die Vertretung der jüngeren SchülerInnen.
(SchUG § 58 Abs. 2c)

Informieren
Die UnterstufensprecherInnen haben das festgeschriebene Recht, Informationen zu erhalten. Sie geben diese dann an die KlassensprecherInnen der Unterstufe weiter.
(SchUG § 58 Abs. 2)


Auf einen Blick – Unterstufen-SprecherIn

Mitwirkung: Anhörung, Information (Gesetze, Erlässe, Verordnungen), Vorschläge und Stellungnahmen, beratende Stimme im Schulforum oder Schulgemeinschafts-ausschuss
Informationsfluss: KlassensprecherInnen der Unterstufen über Sitzungen informieren
Interessenvertretung: mehrere Klassen oder eine Klasse der Unterstufe betreffend

Checkliste

Vor der Wahl:
Kandidatenliste
Präsentation: Interessen, Ziele

Zur Wahl:
Urne: Kiste, Box, Glas etc.
Wahlzettel: gleiche Farbe, gleiche Größe, gleiche Form

Ergebnis der Wahl:
Bekanntgabe


Wahl 2010/11:

Im Herbst formiert sich die neue Bundesschülervertretung

Bessere Lehrkräfte ja bitte! Zentralmatura nein danke!

Erstes österreichisches Schülerparlament voller Erfolg

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