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SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und Direktion arbeiten in der Schule zusammen. Wie diese Partnerschaft aussieht, regeln Gesetze.
Festgesetzt
Gesetze regeln das Miteinander der PartnerInnen. Die Paragraphenwerke setzen Grenzen mit guten Argumenten. Doch eines muss deutlich gesagt werden: Wie die demokratische Struktur gelebt wird – ob es ein echtes Miteinander oder ein leeres Erfüllen formaler Vorgaben ist – hängt von den Menschen ab, die sich dieser Aufgabe stellen.
Dreifach organisiert
In den gemeinsamen Gremien der Schule sind SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen gleichberechtigt vertreten. Im Schulforum sind dies LehrerInnen und Eltern, im Schulgemeinschaftsausschuss LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen. Alle drei Gruppen wählen ihre jeweiligen VertreterInnen. Darüber hinaus sind alle drei Gruppen in verschiedenen außerschulischen Organisationen engagiert – oft fällt dieses außerschulische mit dem schulischen Engagement zusammen – sei es im Elternverein, in der Gewerkschaft oder in einer der Schülerorganisationen.
Gut informiert ist halb gewonnen
Information ist das Zauberwort einer guten Demokratie. Und ebenso einer partnerschaftlichen Schule. Für SchülervertreterInnen stehen auf diesen Internetseiten Grundinformationen bereit. Welche Rechte und Pflichten haben VertreterInnen? Wo enden die Möglichkeiten der SchulsprecherInnen? Wie sieht die gesetzliche Organisation der Schule aus? Welche über das Gesetz hinausgehenden Instrumente einer demokratischen Mitgestaltung können noch eingesetzt werden?
