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Das Schulforum ist in den Volksschulen,Hauptschulen und Allgemeinen Sonderschulen das zentrale Gremium, in dem gemeinsame Entscheidungen getroffen werden. Die Leitung einer Sitzung hat die Direktion inne. LehrerInnen und Eltern sind aktive Mitglieder, wo es Unterstufen-SprecherInnen gibt, haben diese eine beratende Stimme. Außerdem können bei speziellen Anlässen auch die KlassensprecherInnen zu den Sitzungen eingeladen werden.
(SchUG § 63 a Abs. 14)
Eine Entscheidung fällen
Einen Beschluss kann das Schulforum nur unter bestimmten Bedingungen fassen. Das legt das Gesetz fest: Nur mit jeweils mehr als der Hälfte der Stimmen von LehrerInnen und Eltern kann ein Beschluss gefasst werden. Herrscht Stimmengleichheit so fällt die Schulleitung – die sonst nur die Sitzung leitet – die Entscheidung. In Beratungsangelegenheiten gilt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt
(SchUG § 63 Abs. 11f.)
Starke Mehrheit
Einige Themen brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit und zwar in beiden stimmberechtigten Gruppen – LehrerInnen und Eltern. Diese „autonomen Beschlussthemen“ zählt das Gesetz auf: z.B. Beschlüsse über den Lehrplan oder die Schülerteilungszahl in Fremdsprachen. Wenn allerdings beim Schulforum weniger als zwei Drittel der VertreterInnen aus jeder der beiden Gruppen anwesend sind, kann zu diesen Themen nicht abgestimmt werden.
(SchUG § 63 a Abs. 2+12)
Klarer Rahmen
Das Schulforum muss innerhalb der ersten neun Wochen eines Schuljahres einberufen werden. Außerdem muss das Forum einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Schulforums eine Sitzung wünscht. Dabei muss das Thema, das behandelt werden soll, bekanntgegeben werden.
(SchUG § 63 a Abs. 10)
