Bundes Schüler|innen Vertretung

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Terminplan

Monat Aktion Anmerkungen
September Wahl der/des BundesschulsprecherIn gesetzlich allerdings bis zum 15.10. vorgeschrieben; gewohnheitsmäßig findet diese Wahl jedoch immer im September statt.
  Beginn des Schuljahres SchZG § 2 Abs. 1
  Wiederholungsprüfungen SchUG § 23 Abs. 1a
  Festlegung des Stundenplans SchUG § 10 Abs. 1
Oktober Wahl der SchülervertreterInnen und ihrer StellvertreterInnen – möglichst fünf Wochen nach Schulbeginn soll die Wahl aller SchülervertreterInnen abgeschlossen sein SchUG § 59a Abs. 4f.
November Wahl der Lehrer- und ElternvertreterInnen zum SGA SchUG § 64 Abs. 4+6
  1. Sitzung des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses SchUG § 63a Abs. 10, SchUG§64 Abs 8
Juni Klassenkonferenz (Abschlusskonferenz) SchUG § 20 Abs. 6
  von Donnerstag der vorletzten Woche bis Donnerstag der letzten Woche des Schuljahrs werden die Landes-schülervertreterInnen gewählt. Achtung: variiert je nach Schultyp

Wahl 2010/11:

Im Herbst formiert sich die neue Bundesschülervertretung

Bessere Lehrkräfte ja bitte! Zentralmatura nein danke!

Erstes österreichisches Schülerparlament voller Erfolg

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