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Inhalt:
Terminplan
| Monat | Aktion | Anmerkungen |
|---|---|---|
| September | Wahl der/des BundesschulsprecherIn | gesetzlich allerdings bis zum 15.10. vorgeschrieben; gewohnheitsmäßig findet diese Wahl jedoch immer im September statt. |
| Beginn des Schuljahres | SchZG § 2 Abs. 1 | |
| Wiederholungsprüfungen | SchUG § 23 Abs. 1a | |
| Festlegung des Stundenplans | SchUG § 10 Abs. 1 | |
| Oktober | Wahl der SchülervertreterInnen und ihrer StellvertreterInnen – möglichst fünf Wochen nach Schulbeginn soll die Wahl aller SchülervertreterInnen abgeschlossen sein | SchUG § 59a Abs. 4f. |
| November | Wahl der Lehrer- und ElternvertreterInnen zum SGA | SchUG § 64 Abs. 4+6 |
| 1. Sitzung des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses | SchUG § 63a Abs. 10, SchUG§64 Abs 8 | |
| Juni | Klassenkonferenz (Abschlusskonferenz) | SchUG § 20 Abs. 6 |
| von Donnerstag der vorletzten Woche bis Donnerstag der letzten Woche des Schuljahrs werden die Landes-schülervertreterInnen gewählt. | Achtung: variiert je nach Schultyp |
