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Österreich ist ein Rechtsstaat. Das klingt banal, ist aber das Rückgrat unserer funktionierenden Gesellschaft. Rechtsstaat bedeutet: Gesetze legen fest, wie die Gesellschaft organisiert sein soll. Wir können in Österreich unsere politischen VertreterInnen wählen. Wir brauchen an den Schulen SchülervertreterInnen, die die Interessen der SchülerInnen nach außen tragen. Nur so ist eine aktive Mitgestaltung im Sinne der Demokratie möglich.
Gesetze und Sprache
Gesetze müssen exakt sein. Daher wirken sie oft kompliziert. Für die Formulierung von Gesetzen hat sich eine eigene, sehr detaillierte Sprache entwickelt, die allerdings nicht immer geschlechtsneutral ist; für manche Formulierungen – auch in den Texten auf dieser website wird jedoch auf die im Gesetz stehenden – männlichen – Begriffe zurückgegriffen.
Für die Interpretation von Gesetzen sind zumeist ExpertInnen gefragt. Grundsätzlich sollten die Paragraphenwerke jedoch für alle verständlich sein. Als Hilfestellung werden Gesetze kommentiert oder - wie hier auf der Internetseite - wichtige Teile einfacher erklärt. Für tatsächliche Rechtsauskünfte muss man trotzdem immer bei ExpertInnen nachfragen.
Gesetze sorgen für Klarheit
Für österreichische Schulen regeln Bundesgesetze den Unterricht und die Organisation. Ebenso werden Schülervertretungen nicht der Willkür überlassen, sondern klar geregelt. KlassensprecherInnen, SchulsprecherInnen sowie BundesschülervertreterInnen handeln auf gesetzlich zugesichertem und abgestecktem Terrain.
Wählen ist ein Grundrecht
SchülervertreterInnen werden nach demokratischen Grundregeln in geheimer, unmittelbarer, gleicher und persönlicher Wahl gewählt. Ab der 5. Schulstufe haben alle das Recht, ihre VertreterInnen zu wählen und gewählt zu werden.
Grundsätze der Wahl
Bei Wahlen in Österreich wird auf vier Prinzipien Wert gelegt:
- Geheim: Die Stimmabgabe darf nicht durch Aufzeigen oder Aufstehen erfolgen, sondern mit Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen allein und unbeobachtet ausgefüllt werden können.
- Unmittelbar: Die/Der KandidatIn des Vertrauens wird direkt gewählt.
- Gleich: Jede Stimme ist gleich viel wert.
- Persönlich: Alle wählen selbst. Wer bei der Wahl nicht da ist, gibt keine Stimme ab. Es ist nicht möglich, sich vertreten zu lassen.
(Quelle: SchUG § 59a Abs. 1)
Über die Schule hinaus
Demokratie in Sachen Schule geht über die Schule hinaus. Engagierte SchülerInnen organisieren sich oft nach politischer Neigung in Gruppen wie der Schülerunion oder der Aktion kritischer SchülerInnen (aks). Diese beiden Organisationen sind Mitglieder in der österreichweiten Bundes-Jugendvertretung. Auf europäischer Ebene findet die Zusammenarbeit der SchülerInnen in der Organisation Obessu statt.
