Bundes Schüler|innen Vertretung

Designbild
BSV . Service . Wissenswertes für SV . BundesschulsprecherIn

Die/der BundesschulsprecherIn steht an der Spitze der überschulischen Schülervertretung.  SchülerInnen haben gegenüber dem zuständigen Bundesministerium eine Stimme: die/den BundesschulsprecherIn.

 

Wozu ein/e BundesschulsprecherIn?

Damit die SchülervertreterInnen die Interessen der SchülerInnen bis ins Unterrichtsministerium tragen können, ist auf Bundesebene die Bundesschülervertretung eingerichtet. In diesem Gremium haben drei Schultypen ihre VertreterInnen: die Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS), die Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMS, BHS) sowie die Berufsschulen.
(SchVG § 7, 21)

 

Was macht die/der BundesschulsprecherIn?

Die in den neun Bundesländern gewählten LandesschulsprecherInnen bilden gemeinsam mit zwei Vertreter/innen der Zentrallehranstalten die Bundesschülervertretung. Aus ihrer Mitte wird die/der BundesschulsprecherIn gewählt. Diese höchste Vertretung österreichischer SchülerInnen diskutiert im Vorfeld schulpolitischer Entscheidungen mit und hat das Recht zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen (im so genannten Begutachtungsverfahren)
(SchVg § 3 Abs. 1 Z 2)

 

So setzt sich der Kreis zusammen

Heute gehören der Bundesschülervertretung 29 Mitglieder an: Je neun LandesschulsprecherInnen aus den drei Schultypen sowie zwei weitere Mitglieder aus dem Bereich der Zentrallehranstalten  Ein Mitglied vertritt höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen. Das zweite die höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie das Bundesinstitut für Sozialpädagogik.
(SchVG § 21)

 

Wer kann BundesschulsprecherIn werden?

Die gewählten LandesschulsprecherInnen und die beiden VertreterInnen der Zentrallehranstalten sind automatisch Teil der Bundesschülervertretung. In der ersten Sitzung im Schuljahr – meist im September – wählen sie aus ihrer Mitte die/den BundesschulsprecherIn und die drei StellvertreterInnen.
(SchVG § 22)

 

Die Wahl

Die Wahl findet nach demokratischen Grundsätzen statt: Sie ist geheim, direkt, unmittelbar und persönlich. Wie bei jeder demokratischen Wahl gilt bei der Wahl zur/m BundesschulsprecherIn: Die Stimmzettel müssen gleich beschaffen sein und das gleiche Format besitzen.

 

Stimmen zählen

Die Wahlmathematik ist einfach: Wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, ist BundesschulsprecherIn. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Stichwahl der beiden Erstgereihten. StellvertreterInnen sind in beiden Fällen die Zweitgereihten. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
(SchVG § 13 – 16)

 

Grundsätze der Wahl

Für Wahlen in Österreich wird auf vier Prinzipien Wert gelegt:

  • Geheim: Die Stimmabgabe darf nicht durch Aufzeigen oder Aufstehen erfolgen, sondern mit Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen allein und unbeobachtet ausgefüllt werden können.
  • Unmittelbar: Die/Der KandidatIn des Vertrauens wird direkt gewählt.
  • Gleich: Jede Stimme ist gleich viel wert.
  • Persönlich: Alle wählen selbst. Wer bei der Wahl nicht da ist, gibt keine Stimme ab. Es ist nicht gestattet, sich vertreten zu lassen.

    (SchUG § 59a Abs. 1)

 

Rücktritt mit Folgen

BundesschulsprecherInnen können zurücktreten. Dann muss sofort eine Neuwahl einberufen werden. Wenn sie oder er zurücktritt erlischt jedoch nicht die Funktion als LandesschulsprecherIn. Ansonsten bedeuten ein Austritt aus der Schule oder eine Abwahl durch die BundesschülervertreterInnen ebenso das Ende dieser Funktion.
(SchVG § 23 Abs. 1 + 2)


Wahl 2010/11:

Im Herbst formiert sich die neue Bundesschülervertretung

Bessere Lehrkräfte ja bitte! Zentralmatura nein danke!

Erstes österreichisches Schülerparlament voller Erfolg

Schriftgröße:  A | A | A