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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, kurz bm:ukk, ist das für SchülerInnen zuständige Ministerium. Hier arbeiten die ExpertInnen zu Fragen der Schulpartnerschaft und natürlich insbesondere auch jene zum Schulrecht.
Gesetz und Sprache
Gesetze müssen exakt sein. Daher wirken sie oft kompliziert. Für die Formulierung von Gesetzen hat sich eine eigene, sehr detaillierte Sprache entwickelt. Für die Interpretation von Gesetzen sind zumeist ExpertInnen gefragt. Als Hilfestellung werden Gesetze kommentiert oder - wie hier auf der Internetseite - wichtige Teile einfacher erklärt. Für tatsächliche Rechtsauskünfte muss man trotzdem immer bei ExpertInnen nachfragen.
Mit einem Klick informiert
Das bm:ukk stellt auf seiner Website viele Informationen zur Verfügung. Einerseits im Bereich „Unterricht und Schule“ zur Schulpartnerschaft (http://www.bmukk.gv.at/ schulen/unterricht/sp/sp.xml) und andererseits im Bereich „Schulrecht“ (http://www.bmukk.gv.at/ schulen/recht/index.xml). Gerade zum letzten Bereich gibt es aber auch aufbereitete Informationen, wie die „Informationsblätter zum Schulrecht. Teil 2: Schuldemokratie und Schulgemeinschaft“ (http://www.bmukk.gv.at/ medienpool/5821/schulrecht_info_2.pdf
